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Trekking Ausbildungs-Ordnung

Ausgabe 2004/2005

 

INHALTSVERZEICHNIS         

Vorwort      
Kleines Trekking-Hufeisen 
Großes Trekking-Hufeisen  
Trekking-Einsteiger  
Trekking-Reiter   
Trekking-Führer  
Trekking-Ausbilder     
Anhang I: Anerkennung von Fremdausbildungen 
Anhang II: Fortbildungen    
Anhang III: Prüfer  

 

 

Vorwort

 

Überlandritte stellen hohe Anforderungen an Mensch und Tier. Um diesen Anforderungen gewachsen zu sein und der Verantwortung gegenüber der Umwelt gerecht zu werden, sind sorgfältige Ausbildung und gezieltes Training notwendig.

Der ETCD hat ein umfassendes Ausbildungsprogramm erarbeitet, das in verschiedenen Lehrgängen Spezial-Kenntnisse für das Trekking-Reiten vermittelt.

Die Ausbildung ist in sechs Stufen gegliedert:

Motivationsabzeichen

KLEINES TREKKING-HUFEISEN
Kindern und Jugendlichen mit ersten reiterlichen Grundkenntnissen werden die Grundlagen über den sicheren Umgang mit dem Pferd sowie das Reiten in der Bahn im Schritt und Trab vermittelt. Ziel des Lehrgangs ist es, die Motivation zur weiteren Ausbildung zu fördern und den Kindern und Jugendlichen einen Einblick zu bieten, was es bedeuten kann, mit dem Pferd im Gelände unterwegs zu sein.

GROSSES TREKKING-HUFEISEN
Aufbauend auf dem Kenntnisstand des Kleinen Trekking-Hufeisens werden das Wissen um Haltung, Fütterung, Pflege, Ausrüstung und das Pferd allgemein vertieft. Zusätzlich werden Kenntnisse im Geländereiten, StVO und Unfallverhütung vermittelt.
Ziel des Lehrgangs ist die Beherrschung der drei Grundgangarten sowie die Fähigkeit, einen mindestens einstündigen geführten Ausritt mitreiten zu können.

Lehrgangs-Ausbildung

TREKKING-EINSTEIGER
Kindern und Erwachsenen mit reiterlicher Grundausbildung werden die Grundlagen für den sicheren Umgang mit dem Pferd, Pferdehaltung und –pflege sowie für das Reiten im Gelände vermittelt. Am Ende des Kurses soll der Reiter in der Lage sein, an einem mehrstündigen geführten Ausritt teilzunehmen.

TREKKING-REITER
Aufbauend auf dem Wissensstand des Trekking-Einsteigers werden Kenntnisse und Fähigkeiten in Pferdehaltung und –pflege, für das Reiten in der Landschaft und das Verhalten im Straßenverkehr vertieft und der Umgang mit Karte und Kompass vermittelt. Der Trekking-Reiter soll darüber hinaus weitgehend selbständig sein Aus- und Wanderritte planen und durchführen können. Für geprüfte Trekking-Reiter sind der korrekte Umgang mit dem Pferd und verantwortungsvolles Verhalten bei jedem Ritt selbstverständlich. Als weiteres Ziel sind Kenntnisse in Pflanzen- und Tierkunde sowie im Umweltschutz anzustreben.

TREKKING-FÜHRER
Schwerpunkte der Ausbildung für fortgeschrittene Reiter sind die Planung und Vorbereitung, die verantwortliche und sichere Durchführung von Überlandritten mit einer Reitergruppe, der Umgang mit Karte und Kompass, Zeit- und Tempoeinteilung, Festlegen der Strecke mit Marschpausen und Etappenzielen, besonnene Führung von Reitergruppen, gewissenhafte Betreuung von Mensch und Tier auch in kritischen Situationen. Dazu gehört auch die Vermittlung von grundlegenden ökologischen Kenntnissen sowie Wissen zu Landschafts- und Naturschutz.

TREKKING-AUSBILDER
Der Trekking-Ausbilder soll befähigt sein, sein Wissen und seine Erfahrung im Bereich des Trekking-Reitens in Lehrgängen an Neulinge und Fortgeschrittene des Trekking-Reitens weiterzugeben, sie anzuleiten und zu fördern und auf die Abschlussprüfungen eines Trekking-Lehrgangs vorzubereiten. Darüber hinaus kann er geeignete Pferde zur Trekking-Arbeit erziehen, ausbilden und trainieren.

  • KLEINES TREKKING-HUFEISEN
    Definition und Aufgabenbeschreibung
    Voraussetzungen für die Zulassung
    Vorbereitungslehrgang
    Lehrkräfte und Lernmittel
    Lehrgangsinhalt Theorie und Praxis
    Prüfungskommission
    Wertung
    Wiederholung
     
        1.  

  • Definition und Aufgabenbeschreibung
    - Der Inhaber des Kleinen Trekking-Hufeisens kann mit Hilfe mit seinem Pferd/Pony sachkundig umgehen und es versorgen.
    - Er hat einen sicheren Grundsitz und ist weitestgehend in der Lage, diszipliniert in der Reitbahn im Schritt und Trab zu reiten und dabei einfache Aufgaben zu lösen.
     
  • Voraussetzungen für die Zulassung
    - Vollendung des 6. Lebensjahres
    - Bewerber müssen über ein angemessenes reiterliches Können und eine körperliche und
    geistige Mindestreife verfügen
    -
    Die schriftliche Anmeldung muss beinhalten:
    Prüfungs- und Kursgebühr
    Unterschrift des Erziehungsberechtigten
     
  • Vorbereitungslehrgang
    Vor Abnahme der Prüfung muss ein Lehrgang in Theorie und Praxis von mindestens 15
    Übungseinheiten absolviert werden.
     
  • Lehrkräfte und Lernmittel
    Veranstalter der Kurse ist der ETCD, Lehrgangsleiter ein Trekking-Ausbilder.
    Lehrtafeln der FN, Fachliteratur.
    Es sollte ein geeigneter Betrieb mit Reitplatz, Schulpferden, Unterstellmöglichkeiten für Privatpferde sowie Unterbringungsmöglichkeiten für die Kursteilnehmer gestellt werden.
     
  • Lehrgangsinhalt
    1. A Beschreibung des Pferdes                3 UE
      Herdentier, Pferderassen, Körperbau, Haltung, Fütterung
    2. B Ausrüstung                            1 UE
    3. C Gangarten, Hufschlagfiguren              1 UE
    4. D Vorbereitung zum Reiten                 4 UE
      Führen, Anbinden, Putzen, Trensen, Satteln, Versorgen des
      Pferdes, Hufpflege
    5. E Reiterliche Übungen                     6 UE
      - Reiten in der Gruppe im Schritt und Trab
      - einfache Hufschlagfiguren
      - Reiten in der Abteilung
      - Anhalten
      - Slalom
       
  • Prüfungskommission
    Die Prüfung kann der Lehrgangsleiter selbst abnehmen. Es wird jedoch empfohlen, einen neutralen Richter, der vom Vorstand des ETCD bestätigt wird, auszuwählen.
  • Wertung
    Es können 100 Punkte erreicht werden.
    Theorie: mündlich  20 Punkte
    Praxis: Vorbereitung zum Reiten 30 Punkte
    Reiten in der Bahn  50 Punkte
    In jeder Teilprüfung müssen 80 % der Punkte erreicht werden. Ein Ausgleich zwischen
    den Teilbereichen ist nicht möglich.
    Das Ergebnis der Prüfung lautet “bestanden” oder “nicht bestanden”.
    Bei bestandener Prüfung erhält jeder Teilnehmer eine Urkunde.
     
  • Wiederholung
    Eine nicht bestandene Prüfung kann beliebig oft wiederholt werden.



     

 

  • GROSSES TREKKING-HUFEISEN
    Definition und Aufgabenbeschreibung
    Voraussetzungen für die Zulassung
    Vorbereitungslehrgang
    Lehrkräfte und Lernmittel
    Lehrgangsinhalt Theorie und Praxis
    Prüfungskommission
    Wertung
    Wiederholung
     
        •  

  • Definition und Aufgabenbeschreibung
    Aufbauend auf dem Kleinen Trekking-Hufeisen ist der Inhaber des grossen Trekking-Hufeisens in der Lage, mit seinem Pferd/Pony sachkundig umzugehen und es zu versorgen.
    Er hat einen sicheren Grundsitz und ist weitestgehend in der Lage, diszipliniert in der Reitbahn in allen drei Grundgangarten zu reiten und dabei einfache Aufgaben zu lösen.
    Weiterhin kann er an einem geführten mindestens einstündigen Ausritt ohne Galopp im Gelände teilnehmen.
     
  • Voraussetzungen für die Zulassung
    Vollendung des 8. Lebensjahres
    Bewerber müssen über ein angemessenes reiterliches Können und eine körperliche und
    geistige Mindestreife verfügen
    Die schriftliche Anmeldung muss beinhalten:
    - Prüfungs- und Kursgebühr
    - Unterschrift des Erziehungsberechtigten
     
  • Vorbereitungslehrgang
    Vor Abnahme der Prüfung muss ein Lehrgang in Theorie und Praxis von mindestens 15
    Übungseinheiten absolviert werden.
     
  • Lehrkräfte und Lernmittel
    Veranstalter der Kurse ist der ETCD, Lehrgangsleiter ein Trekking-Ausbilder.
    Lehrtafeln der FN, Fachliteratur.
    Es sollte ein geeigneter Betrieb mit Reitplatz, Schulpferden, Unterstellmöglichkeiten für Privatpferde sowie Unterbringungsmöglichkeiten für die Kursteilnehmer gestellt werden.
     
  • Lehrgangsinhalt
    • A Beschreibung des Pferdes                     2 UE
      Herdentier, Pferderassen, Körperbau, Haltung, Fütterung, Abzeichen
    • B Ausrüstung                                  1 UE
    • C Gangarten, Hufschlagfiguren , Hilfen              1 UE
    • D Unfallverhütung                               1 UE
    • E Vorbereitung zum Reiten                       2 UE
      Führen, Anbinden, Putzen, Trensen, Satteln, Versorgen des
      Pferdes, Hufpflege
    • F Reiterliche Übungen in der Reitbahn              5 UE
      - Reiten in der Gruppe in allen drei Grundgangarten
      - Hufschlagfiguren
      - Rückwärtsrichten
      - Reiten in der Abteilung
      - Vorbereitende Übungen zum Straßenverkehr
      - Einfacher Trailparcours
    • G Reiterliche Übungen im Gelände                 3 UE
      - Diszipliniertes Verhalten in der Gruppe
      - Reiten im Straßenverkehr
       
  • Prüfungskommission
    Die Prüfung kann der Lehrgangsleiter selbst abnehmen. Es wird jedoch empfohlen, einen neutralen Richter, der vom Vorstand des ETCD bestätigt wird, auszuwählen.
     
  • Wertung
    Es können 100 Punkte erreicht werden.
    Theorie: mündlich  20 Punkte
    Praxis: Vorbereitung zum Reiten 20 Punkte
    Reiten in der Bahn  30 Punkte
    Reiten im Gelände  30 Punkte
    In jeder Teilprüfung müssen 80 % der Punkte erreicht werden. Ein Ausgleich zwischen
    den Teilbereichen ist nicht möglich.
    Das Ergebnis der Prüfung lautet “bestanden” oder “nicht bestanden”.
    Bei bestandener Prüfung erhält jeder Teilnehmer eine Urkunde.
     
  • Wiederholung
    Eine nicht bestandene Prüfung kann beliebig oft wiederholt werden.

 

 

  • TREKKING-EINSTEIGER
    Definition und Aufgabenbeschreibung
    Voraussetzungen für die Zulassung
    Vorbereitungslehrgang
    Lehrkräfte und Lernmittel
    Lehrgangsinhalt Theorie und Praxis
    Prüfungskommission
    Wertung
    Wiederholung
     

Der TE umfasst die Lehrinhalte des Reitpasses FN (einschließlich Basispass und Pferdekunde-Pass). Anerkennung durch die FN erfolgt aber nur bei Anwesenheit eines FN anerkannten Richters während der Prüfung.

           

  • Definition und Aufgabenbeschreibung
    Der Trekking-Einsteiger kann selbständig und sachkundig mit seinem Pferd/Pony 
    umgehen und es versorgen. Er hat einen pferdeschonenden, zügelunabhängigen Sitz und ist in der Lage, diszipliniert in der Gruppe zu reiten und sein Pferd selbständig zu beherrschen.
     
  • Voraussetzungen für die Zulassung
    Vollendung des 10. Lebensjahres
    Bewerber müssen über ein angemessenes reiterliches Können und eine
    körperliche und geistige Mindestreife verfügen
    Die schriftliche Anmeldung muss beinhalten:
    - Reiterlichen Werdegang
    - Prüfungs- und Kursgebühr
    - Bei Minderjährigen die Unterschrift des Erziehungsberechtigten
     
  • Vorbereitungslehrgang
    Vor Abnahme der Prüfung muss ein Lehrgang in Theorie und Praxis von mindestens 60
    Übungseinheiten absolviert werden.
     
  • Lehrkräfte und Lernmittel
    Veranstalter der Kurse ist der ETCD, Lehrgangsleiter ein Trekking-Ausbilder.
  • Lehrtafeln der FN, Fachliteratur.
    Es sollte ein geeigneter Betrieb mit Reitplatz, Ausreitmöglichkeiten, Schulpferden, Unterstellmöglichkeiten für Privatpferde sowie Unterbringungsmöglichkeiten für die Kursteilnehmer gestellt werden.
     
  • Lehrgangsinhalt
    • A Beschreibung des Pferdes                    14 UE
      Abzeichen, Kategorien und Rassen, Farben,
      Abstammung, Brände                           4 UE
      Exterieur                                      4 UE
      Anatomie:                                     6 UE
      Skelett, Gliedmaßen, Hufe und Beschlag,
      Gangarten, Zähne, Alter
    • B Haltung und Tierschutz                         3 UE
    • C Sitz, Hilfen, Hufschlagfiguren                    3 UE
    • D Krankheiten und Verletzungen                   2 UE
    • E Sättel, Zäume, Ausrüstung                      2 UE
    • F Vorbereitung zum Reiten                      10 UE
      Führen, Anbinden, Putzen, Trensen, Satteln, Versorgen des
      Pferdes, Hufpflege
    • G Reiterliche Übungen                          10 UE
      Holzpferd, selbständiges Reiten in der Abteilung und in allen
      Gangarten, Anhalten, Wendungen, Rückwärtsrichten
    • H Verhalten im Gelände                         16 UE
      Diszipliniertes Reiten in der Gruppe, Verhalten im
      Straßenverkehr, kritische Situationen und leichte
      Geländeschwierigkeiten                         12 UE
      Naturkundliches Grundwissen, Verständnis und
      gegenseitige Rücksichtnahme gegenüber anderen
      Naturnutzern                                  4 UE
       
  • Prüfungskommission
    Die Prüfungskommission besteht aus einem neutralen Richter, der vom Vorstand des ETCD bestätigt wird, der aber nicht mit der Durchführung des Lehrgangs betraut war, und dem Lehrgangsleiter. Ein Assistenzprüfer kann mitwirken.
     
  • Wertung
    Es können 100 Punkte erreicht werden.
    Theorie: schriftlich  20 Punkte
    Praxis: Bahn   30 Punkte
    Gelände  50 Punkte
    Falls an einem Kurs hauptsächlich 10-jährige teilnehmen, kann die theoretische Prüfung auch mündlich durchgeführt werden.
    In jeder Teilprüfung müssen 80 % der Punkte erreicht werden. Ein Ausgleich zwischen
    den Teilbereichen ist nicht möglich.
    Das Ergebnis der Prüfung lautet “bestanden” oder “nicht bestanden”.
    Bei bestandener Prüfung erhält jeder Teilnehmer einen Trekking-Einsteiger-Ausweis und
    die bronzene Trekking-Einsteiger-Nadel.
     
  • Wiederholung
    Eine nicht bestandene Prüfung kann nach Ablauf von drei Monaten, muss jedoch innerhalb eines Jahres wiederholt werden.
     

 

  • TREKKING-REITER
    Definition und Aufgabenbeschreibung
    Voraussetzungen für die Zulassung
    Vorbereitungslehrgang
    Lehrkräfte und Lernmittel
    Lehrgangsinhalt Theorie und Praxis
    Prüfungskommission
    Wertung
    Wiederholung
    Gültigkeit

     
        •  

  • Definition und Aufgabenbeschreibung
    Der Trekking-Reiter braucht neben einer reiterlichen Grundausbildung Kenntnisse und Fähigkeiten in Pferdehaltung, Pferdepflege, Erster Hilfe, Natur- und Tierschutz, den gesetzlichen Vorschriften über das Reiten im Gelände, korrektes Verhalten im Straßenverkehr, Verständnis und Achtung gegenüber anderen Erholungssuchenden, sowie Kenntnisse im Umgang mit Karte und Kompass. 

    Der geprüfte Trekking-Reiter soll Vorbild sein für diszipliniertes, tierschutzgerechtes und verkehrssicheres Reiten im Gelände.
     
  • Voraussetzungen für die Zulassung
    Vollendung des 12. Lebensjahres
    - Trekking-Einsteiger-Ausweis oder Eingangsprüfung (schriftliche Beantwortung von Fragen aus dem Sachgebiet es “Einsteigers” und gemeinsamer Ausritt) oder anerkannte Fremdausbildung (s. Anhang I: Fremdausbildungen)
    - Reitkenntnisse vergleichbar LPO Klasse E oder vergleichbare Abzeichen der EWU oder des IPZV
    - Die schriftliche Anmeldung muss beinhalten:
    - Reiterlichen Werdegang
    - Passfoto
    - Prüfungs- und Kursgebühr
    - Bei Minderjährigen die Unterschrift des Erziehungsberechtigten

     
  • Vorbereitungslehrgang
    Vor Abnahme der Prüfung muss ein Lehrgang in Theorie und Praxis von mindestens 60
    Übungseinheiten absolviert werden.
     
  • Lehrkräfte und Lernmittel
    Veranstalter der Kurse ist der ETCD, Lehrgangsleiter ein Trekking-Ausbilder. Ferner können Tierarzt, Hufschmied, Förster, Polizei, DRK usw. herangezogen werden.
    Kartenmaterial, Kompass, Lehrtafeln der FN, Fachliteratur, Reiterpassfibel.
    Es sollte ein geeigneter Betrieb mit Reitplatz, Ausreitmöglichkeiten, Schulpferden, Unterstellmöglichkeiten für Privatpferde sowie Unterbringungsmöglichkeiten für die Kursteilnehmer gestellt werden.
     
  • Lehrgangsinhalt
    • A Haltung und Veterinärkunde                     3 UE
      Krankheiten und Verletzungen, Wurmprophylaxe, Impfungen
      Haltung, Fütterung
    • B Erste Hilfe für Reiter und Pferd                   5 UE
    • C Reiterliche Übungen                           6 UE
      Gehorsam, Wendungen, Rückwärtsrichten, Handpferdereiten,
      Reiten in der Gruppe, Wegreiten von der Gruppe
    • D Aufgaben im Gelände                          6 UE
      Geländeschwierigkeiten, Verhalten im Straßenverkehr,
      Reiten im Verband
    • E Rechtsvorschriften                            5 UE
      Waldgesetz, Landschaftsschutzgesetz, StVO, Umweltschutz
    • F Verhalten im Gelände, Naturkundliches Allgemeinwissen,   5 UE
      Giftpflanzen, Wetterkunde, kritische Situationen
    • G Vorbereitung zum Wanderritt                   25 UE
      Karte, Kompass, natürliche Hilfsmittel, Planung, Einteilung,
      Pausenverhalten
    • H Ausrüstung von Pferd und Reiter                 4 UE
    • I Pferdebeurteilung, Vorführung                    1 UE

       
  • Prüfungskommission
    Die Prüfungskommission besteht aus einem neutralen Richter, der vom Vorstand des ETCD bestätigt wird, der aber nicht mit der Durchführung des Lehrgangs betraut war, und dem Lehrgangsleiter. Ein Assistenzprüfer kann mitwirken.
     
  • Wertung
    Es können 100 Punkte erreicht werden.
    Theorie: schriftlich  30 Punkte
    mündlich  20 Punkte
    Praxis:    50 Punkte

    In jeder Teilprüfung müssen 80 % der Punkte erreicht werden. Ein Ausgleich zwischen
    den Teilbereichen ist nicht möglich.
    Das Ergebnis der Prüfung lautet “bestanden” oder “nicht bestanden”.
    Bei bestandener Prüfung erhält jeder Teilnehmer einen Trekking-Reiter-Ausweis und
    die silberne Trekking-Reiter-Nadel.
     
  • Wiederholung
    Eine nicht bestandene Prüfung kann nach Ablauf von drei Monaten, muss jedoch innerhalb eines Jahres wiederholt werden.
     
  • Gültigkeit
    Der Trekking-Reiter-Ausweis hat Gültigkeit auf unbestimmte Zeit. Aus schwerwiegenden Gründen kann der Ausweis auf Vorstandsbeschluss entzogen werden.

     

 

 

  • TREKKING-FÜHRER
    Definition und Aufgabenbeschreibung
    Voraussetzungen für die Zulassung
    Vorbereitungslehrgang
    Lehrkräfte und Lernmittel
    Lehrgangsinhalt Theorie und Praxis
    Prüfungskommission
    Wertung
    Wiederholung
    Gültigkeit

     
        •  

  • Definition und Aufgabenbeschreibung
    - Der Trekking-Führer muss in der Lage sein, Reitgruppen im Gelände und im Verkehr verantwortungsbewusst und unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen von Tier-, Natur- und Landschaftsschutz sowie der StVO sicher zu führen. 
    - Hauptaufgabe ist die Planung, Ausarbeitung, Vorbereitung und Organisation von Tages- und Mehrtagesritten, Zusammenstellung von Reitgruppen und der nötigen Ausrüstung.
    - Die Betreuung von Mensch und Tier – auch in kritischen Situationen – erfordert neben fachlichem Wissen vor allem auch pädagogische Fähigkeiten und psychologisches Einfühlungsvermögen.
     
  • Voraussetzungen für die Zulassung
    Vollendung des 18. Lebensjahres
    •  Trekking-Reiter-Ausweis seit mindestens einem Jahr oder anerkannte Fremdausbildung (s. Anhang I: Fremdausbildungen)
    • Wanderritterfahrung
    • Kenntnisse in der Benutzung von Karte und Kompass
    • Reitkenntnisse vergleichbar LPO Klasse A oder vergleichbare Abzeichen der EWU
      oder des IPZV
    • Anmeldung mit tabellarischem, reiterlichem Werdegang
    • Nachweis eines gültigen Erste-Hilfe-Lehrganges (Ersthelfer)
    • Passfoto
    • Kurs- und Prüfungsgebühr
       
  • Vorbereitungslehrgang
    Vor Abnahme der Prüfung muss ein Lehrgang in Theorie und Praxis von mindestens 60
    Übungseinheiten absolviert werden. Schwerpunkt der Ausbildung ist das selbständige Führen von Reitgruppen im Straßenverkehr, im Gelände und bei Überlandritten nach Karte und Kompass. Der Lehrgang kann auch in Form eines mehrtägigen Überlandrittes stattfinden.
     
  • Lehrkräfte und Lernmittel
    - Veranstalter der Kurse ist der ETCD, Lehrgangsleiter ein Trekking-Ausbilder. Ferner können Tierarzt, Hufschmied, Förster, Polizei, DRK usw. herangezogen werden.
    -
    Kartenmaterial, Kompass, Lehrtafeln der FN, Fachliteratur, Reiterpassfibel.
    - Es sollte ein geeigneter Betrieb mit Reitplatz, Ausreitmöglichkeiten, Schulpferden, Unterstellmöglichkeiten für Privatpferde sowie Unterbringungsmöglichkeiten für die Kursteilnehmer gestellt werden.
     
  • Lehrgangsinhalt
    • A Grundkenntnisse im Wanderreiten               6 UE
      - Ausrüstung des Reiters               2 UE
      - Ausrüstung des Pferdes               2 UE
      - Ausschreibung und Vorbereitung eines Wanderrittes  2 UE
    • B Pferdehaltung und Veterinärkunde                5 UE
      - Haltung und Fütterung                 1 UE
      - Ausbildung und Training                2 UE
      - Hufpflege und Beschlag                1 UE
      - Krankheiten und Verletzungen           1 UE
    • C Sport und Umwelt                            6 UE
      - Verhalten gegenüber anderen           2 UE
      - Umweltschutz                       2 UE
      - Ökologische Zusammenhänge          2 UE
    • D Organisation von Wanderritten                  5 UE
      - Streckenplanung u. Einteilung nach Karte & Kompass 3 UE
      - Verhalten in kritischen Situationen       2 UE
    • E Rechtsvorschriften                         5 (6) UE
      - StVO                              2 UE
      - Erste Hilfe                          1 UE
      - Tierschutzgesetz                   0,5 UE
      - Naturschutz- und Waldgesetz           1 UE
      - Versicherungen                     0,5 UE
      - Organisation der FN                   1 UE
       (wenn der Berittführer FN angestrebt wird)
    • F Demonstrationsritt                            2 UE
      Gemeinsamer Ausritt zu Kursbeginn unter Führung
      des Lehrgangsleiters
    • G Führen der Gruppe nach Karte und Kompass     25 UE
    • H Übungen im Gelände                          9 UE
      - Geländeschwierigkeiten, Gehorsam      2 UE
      - PA-Werte                           2 UE
      - Konflikte (simuliert)                   3 UE
      - Naturkundliche Bestimmungsübungen    2 UE
       
  • Prüfungskommission
    Die Prüfungskommission besteht aus zwei neutralen Richtern, der vom Vorstand des ETCD bestätigt werden, und dem Lehrgangsleiter. Ein Assistenzprüfer kann mitwirken.
    Für FN-anzuerkennende Qualifikationen muss ein FN-Richter anwesend sein.
     
  • Wertung
    Es können 100 Punkte erreicht werden.
    Theorie: schriftlich  20 Punkte
    mündlich  10 Punkte
    Facharbeit  20 Punkte
    Praxis:    50 Punkte
    Unter der Facharbeit ist die ausführliche Ausschreibung zu einem geführten Wanderritt
    und die Ausarbeitung desselben zu verstehen.
    In jeder Teilprüfung müssen 80 % der Punkte erreicht werden. Ein Ausgleich zwischen
    den Teilbereichen ist nicht möglich.
    Das Ergebnis der Prüfung lautet “bestanden” oder “nicht bestanden”.
    Bei bestandener Prüfung erhält jeder Teilnehmer einen Trekking-Führer-Ausweis und
    die goldene Trekking-Führer-Nadel.
     
  • Wiederholung
    Eine nicht bestandene Prüfung kann nach Ablauf von drei Monaten, muss jedoch innerhalb eines Jahres wiederholt werden.
     
  • Gültigkeit
    Der Trekking-Führer-Ausweis hat Gültigkeit auf unbestimmte Zeit. Ausbilderanwärter und Prüfer müssen 15 UE Fortbildung innerhalb von jeweils 2 Jahren nachweisen.
    Aus schwerwiegenden Gründen kann der Ausweis auf Vorstandsbeschluss entzogen werden.
     

 

  • TREKKING-AUSBILDER
    Definition und Aufgabenbeschreibung
    Voraussetzungen für die Zulassung
    Vorbereitung zur Prüfung
    Lehrgangsinhalt
    Lehrkräfte und Lehrmittel
    Prüfungskommission
    Prüfung
    Wertung
    Wiederholung
    Gültigkeit
     

 

  • Definition und Aufgabenbeschreibung
    Der geprüfte Trekking-Ausbilder kann Lehrgänge für Trekking-Einsteiger und Trekking-Reiter durchführen. 
    Nach zwei erfolgreichen Trekking-Reiter-Lehrgängen darf er auch Trekking-Führer ausbilden.
    Er ist für die Ausbildung und das Training von Trekking-Pferden sowie für das Erkunden neuer Trekking-Routen ausgebildet.
     
  • Voraussetzungen für die Zulassung
    Vollendung des 21. Lebensjahres und Mitglied im ETCD
    •  Trekking-Führer-Ausweis seit mindestens zwei Jahren oder anerkannte Fremdausbildung (s. Anhang I: Fremdausbildungen)
    • Nachweisbare Erfahrung in der Organisation und Durchführung geführter Wanderritte
    • Nachweis von mindestens 4 absolvierten Lehrgängen (Longieren, Unterrichtserteilung im Reiten, Training/Ausbildung von Pferden, Naturkunde, Umweltschutz)
    • Reitabzeichen DRA Kl. II oder vergleichbare Abzeichen der EWU oder des IPZV, bei fehlendem Abzeichen: Nachweis von entsprechenden Kenntnissen im Reiten
    • Schriftliche Anmeldung mit:
      - reiterlichem Werdegang mit Nachweisen
      - mindestens 4 Lehrgangsnachweise
      - ggf. Passfoto
      - Kurs- und Prüfungsgebühr
      - Vorlage eines gültigen Erste-Hilfe-Ausweises
       
  • Vorbereitung zur Prüfung
    Der Prüfling muss innerhalb von zwei Jahren vor dem Lehrgang bei einem Trekking-Reiter- und bei einem Trekking-Führer-Lehrgang einem erfahrenen Trekking-Ausbilder assistiert haben und zwar nicht zwei mal beim gleichen Ausbilder. Der Prüfling muss sich zu Beginn des Lehrganges, der ca. 80 UE umfasst, einer Sichtung durch den Ausbildungsleiter unterwerfen.
     
  • Lehrgangsinhalt
    A Unterrichtserteilung                                20 UE
    Reiten lehren und lernen (Selbsterfahrung)
    B Pferdeausbildung                                 20 UE
    Gehorsam, Longe, Gymnastizierung, Gelände, Training
    C Ausbildung des Trekking-Einsteigers/-Reiters/-Führers   20 UE
    Vorbereitung, Aufbau, Durchführung von Lehrgängen
    D Gruppenbetreuung, Rhetorik, Pädagogik, Sportlehre, Naturkunde 20 UE
    Der Lehrgang kann innerhalb eines Jahres auf bis zu vier Wochenenden und einer Prüfungsvorbereitungswoche verteilt werden.
     
  • Lehrkräfte und Lehrmittel
    Veranstalter der Lehrgänge ist der ETCD. Ausbildungsleiter ist ein erfahrener Trekking-Ausbilder, der vom Vorstand des ETCD berufen wird. Als Lehrkräfte können Reitlehrer, Pferdetrainer und –ausbilder sowie andere Fachkräfte herangezogen werden.
     
  • Prüfungskommission
    Die Prüfungskommission besteht aus zwei erfahrenen Prüfern und dem Ausbildungsleiter. Assistenzprüfer können zusätzlich teilnehmen (siehe Anhang III: Prüfer).
     
  • Prüfung
    Die Prüfung umfasst einen schriftlichen Teil, ein Referat sowie eine Lehrprobe.
    Im schriftlichen Teil ist eine umfassende Ausarbeitung zu einem der Unterrichtsthemen (siehe Pkt. 4) anzufertigen (Prüfungsdauer 2 Stunden). Das Thema wird von den Prüfern gemeinsam festgelegt; es können auch mehrere Themen zur Auswahl gestellt werden.
    Da Referat (Dauer ca. 30 Minuten) behandelt ein Thema aus dem Unterrichtsstoff, das dem Prüfling zur Vorbereitung am Vortag bekannt gegeben wird.
    In der Lehrprobe gibt der Prüfling eine Unterrichtseinheit zu einem Thema aus den unter Pkt. 4, A – D, genannten Bereichen (Dauer ca. 45 Minuten).
     
  • Wertung
    Das Ergebnis der Prüfung lautet “bestanden” oder “nicht bestanden”. Es werden keine Teilergebnisse bekannt gegeben.
     
  • Wiederholung
    Eine nicht bestandene Prüfung kann nach Ablauf von drei Monaten, muss jedoch innerhalb eines Jahres wiederholt werden, ohne dass noch einmal ein Vorbereitungslehrgang absolviert werden muss.
     
  • Gültigkeit
    Der Trekking-Ausbilder-Ausweis ist zunächst zwei Jahre gültig und kann danach um jeweils zwei Jahre verlängert werden, wenn innerhalb der Gültigkeitsfrist jeweils 15 UE Fortbildung nachgewiesen werden.
    Auf Antrag kann die Ausbildertätigkeit auch über einen längeren Zeitraum ruhen. Vor Wiederaufnahme der Ausbildertätigkeit muss erneut eine Assistenz bei einem Trekkingreiter- oder Trekkingführerkurs absolviert und die entsprechenden UE Fortbildung nachgewiesen werden.
     

 

Anhang I: Anerkennung von Fremdausbildungen
         
Vergleich von FN- und VFD-Abzeichen mit den ETCD-Abzeichen:

Basispass/Reiterpass FN

für Trekkingreiterlehrgang zugelassen

Wanderreitabzeichen I FN

für Trekkingreiterprüfung zugelassen

Wanderreitabzeichen II FN

 für Trekkingführerlehrgang zugelassen

VFD Geländereiter/Reiterpass I VFD

für Trekkingreiterlehrgang zugelassen

VFD Wanderreiter/Reiterpass II VFD

für Trekkingreiterprüfung zugelassen

VFD Geländerittführer  nach bestandener theoretischer Trekkingreiter

Prüfung für Trekkingführerlehrgang zugelassen

Reiterpass III VFD

für Trekkingführerlehrgang zugelassen

VFD Wanderrittführer/Wanderreitührer IV VFD

für Trekkingführerprüfung zugelassen

Übungsleiter VFD

für Trekkingausbilderprüfungslehrgang zugelassen,  wenn entsprechende Vorbereitungslehrgänge nachgewiesen werden.

Anhang II: Fortbildungen

  • Vorbereitungslehrgänge für zukünftige Ausbilder werden zur
    Lizenzverlängerung für Ausbilder anerkannt.
  • Lehrgänge mit wanderreitrelevanten Themen (Lehrgangsinhalte vergl. Pkt. 3)
    werden zur Lizenzverlängerung für Ausbilder anerkannt.
  • FN-anerkannte Ausbildungen werden vom ETCD anerkannt, wenn die Themen
    auch für das Wanderreiten nützlich sind, z.B.:
    - Unfallverhütung
    - Seminare der Berufsgenossenschaft
    - allgemeine Reitlehrgänge
    - Sattelkunde
    - Hufkunde
    - Lehrgänge zu Naturkunde und Umweltschutz
    - und vergleichbare Inhalte
     

Anhang III: Prüfer

    Prüfungssituation Mindestanforderungen für Prüfer

Trekkingeinsteiger- und Trekkingreiterprüfungen

Trekkingausbilder

Trekkingreiterprüfungen

Trekkingführer mit 2 Assistenzen bei Trekkingreiterprüfungen

Trekkingführerprüfungen

Trekkingausbilder mit 1 Assistenz bei Trekkingführerprüfungen

Trekkingausbilderprüfungen

Prüfer werden vom Vorstand des ETCD ernannt.

Hier gehts es zum Download der TAO Stand 2006

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